Norm
ArbVG §105 Abs1Rechtssatz
Wurde der Betriebsratsvorsitzende von der beabsichtigten Kündigung bisher stets schriftlich verständigt, ist ihm ein beabsichtigtes Abgehen von dieser Form ausdrücklich bekanntzugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109360Dokumentnummer
JJR_19980226_OGH0002_008OBA00321_97G0000_001