RS OGH 1998/2/26 8ObA321/97g

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Veröffentlicht am 26.02.1998
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Norm

ArbVG §105 Abs1

Rechtssatz

Wurde der Betriebsratsvorsitzende von der beabsichtigten Kündigung bisher stets schriftlich verständigt, ist ihm ein beabsichtigtes Abgehen von dieser Form ausdrücklich bekanntzugeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109360

Dokumentnummer

JJR_19980226_OGH0002_008OBA00321_97G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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