RS OGH 2025/9/11 5Ob47/98t; 10Ob113/98k; 1Ob321/99h; 2Ob207/06i; 7Ob187/18b; 4Ob13/25b

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Veröffentlicht am 10.03.1998
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Rechtssatz

Eine auf der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums beruhende Wertminderung ist auch bei anderen Sachen als Kraftfahrzeugen ein objektiver, ersatzfähiger Schaden. (Hier: Liegenschaft, die einer Hangrutschung ausgesetzt war.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109556

Im RIS seit

09.04.1998

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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