RS OGH 1998/3/11 9Ob41/98i

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Veröffentlicht am 11.03.1998
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Norm

EheG §60 Abs3

Rechtssatz

Der Ausspruch einer überwiegenden Mitschuld des klagenden Ehegatten setzt einen entsprechenden Antrag des beklagten Ehegatten in erster Instanz voraus. Ein bloßer Antrag auf Abweisung des Klagebegehrens reicht nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109403

Dokumentnummer

JJR_19980311_OGH0002_0090OB00041_98I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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