Norm
MRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs2 BRechtssatz
Die Schadenersatzpflicht des Übergebers wegen Nichtverständigung des Vermieters vom Unternehmensübergang umfaßt nach dem Schutzzweck der verletzten Norm (§ 12 Abs 2 MRG alt) nur den Mietzinsentgang bis zur tatsächlich erfolgten Verständigung.Die Schadenersatzpflicht des Übergebers wegen Nichtverständigung des Vermieters vom Unternehmensübergang umfaßt nach dem Schutzzweck der verletzten Norm (Paragraph 12, Absatz 2, MRG alt) nur den Mietzinsentgang bis zur tatsächlich erfolgten Verständigung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Entscheidung ergangen zu §§ 12 Abs 2 und Abs 3 MRG idF vor dem 3.WÄGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109616Dokumentnummer
JJR_19980319_OGH0002_0060OB00341_97H0000_001