RS OGH 1998/3/24 1Ob82/98k

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Veröffentlicht am 24.03.1998
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Norm

ZPO §391 Abs3

Rechtssatz

Die Verletzung prozessualer Vorschriften bei Erlassung eines Teilurteils durch Fällung eines reinen Feststellungsurteils über ein Zahlungsbegehren macht eine solche Entscheidung nicht zum Nichturteil. Es liegt vielmehr ein inhaltlich verfehltes Urteil vor, das als solches anfechtbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109745

Dokumentnummer

JJR_19980324_OGH0002_0010OB00082_98K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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