RS OGH 1998/3/30 8ObA353/97p

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Veröffentlicht am 30.03.1998
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Norm

ABGB §1151 V

Rechtssatz

Die Frage, ob das mangels Vorliegens eines schriftlichen Vertrages lediglich nach der tatsächlichen Gestaltung der gegenseitigen Beziehungen der Parteien zu beurteilende Rechtsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist, ist eine vom Gericht zu beurteilende Rechtsfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109587

Dokumentnummer

JJR_19980330_OGH0002_008OBA00353_97P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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