RS OGH 1998/3/31 14Os42/98, 15Os92/98, 15Os105/98, 11Os67/99, 12Os11/05t, 14Os156/13t, 12Os139/16g,

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Norm

StPO §179 Abs4 Z5
StPO §181 Abs2
StPO §182 Abs4
GRBG §1 Abs1

Rechtssatz

Eine nur gegen die Mitteilung der (angeblich unrichtigen) Haftfrist gerichtete Grundrechtsbeschwerde ist zurückzuweisen, weil sie sich - zufolge des bloß deklaratorischen Charakters dieser Mitteilung - nicht gegen eine strafgerichtliche Entscheidung oder Verfügung, sondern gegen das Gesetz selbst wendet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109708

Im RIS seit

30.04.1998

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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