RS OGH 1998/3/31 2Ob2292/96i, 7Ob18/11i

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Veröffentlicht am 31.03.1998
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Norm

ABGB §1072
ABGB §1078

Rechtssatz

Der Vorkaufsverpflichtete erhielte in den Vorkaufsfällen des § 1078 durch die Veräußerung an den Vorkaufsberechtigten nicht das, was er durch das beabsichtigte Geschäft erhalten sollte. Gerade solches ist auch beim Erwerb auf Grund eines Erbteilungsübereinkommens der Fall.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 2292/96i
    Entscheidungstext OGH 31.03.1998 2 Ob 2292/96i
    Veröff: SZ 71/60

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109625

Im RIS seit

30.04.1998

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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