Norm
ABGB §1072Rechtssatz
Der Vorkaufsverpflichtete erhielte in den Vorkaufsfällen des § 1078 durch die Veräußerung an den Vorkaufsberechtigten nicht das, was er durch das beabsichtigte Geschäft erhalten sollte. Gerade solches ist auch beim Erwerb auf Grund eines Erbteilungsübereinkommens der Fall.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109625Im RIS seit
30.04.1998Zuletzt aktualisiert am
19.05.2011