RS OGH 1998/4/15 3Ob37/98g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.1998
beobachten
merken

Norm

EO §184 Abs1 Z3
EO §186
EO §187 Abs5
AußStrG §238 Abs2

Rechtssatz

Wird der Zuschlag versagt, weil das Versteigerungsedikt an Stelle der (offenbar nicht prozeßfähigen) Partei einem noch nicht bestellten einstweiligen Sachwalter zugestellt wurde, ist es Sache des Erstgerichtes, andere im Exekutionsverfahren unwirksam gebliebene Zustellungen nachzuholen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110130

Dokumentnummer

JJR_19980415_OGH0002_0030OB00037_98G0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten