RS OGH 1998/4/15 7Ob72/98h, 2Ob103/09z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.1998
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Norm

Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art3
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13 litb

Rechtssatz

Die Gefahr, dass die Kinder nicht nur Zeugen einer massiven Auseinandersetzung der Eltern werden könnten, sondern sich zudem als Anlass und Gegenstand der elterlichen Kontroversen erleben müssten, bringt die Kinder in eine nach Art 13 lit b unzumutbare Lage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109774

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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