RS OGH 1998/4/21 5Ob98/98t, 5Ob8/98g, 5Ob142/06b, 5Ob90/07g, 5Ob162/12b

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Veröffentlicht am 21.04.1998
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Norm

WEG §19 Abs1 Z2
WEG 2002 §32 Abs2
WEG idF 3.WÄG §19 Abs2

Rechtssatz

§ 19 Abs 2 WEG über das schriftliche Abbedingen des gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssels ist auf Vereinbarungen im Vorstadium des Wohnungseigentums analog anzuwenden, sofern damit der im Gesetz genannte Personenkreis der (späteren) Miteigentümer nicht verlassen wird. Der Vertragsabschluss vor Verbücherung des Mieteigentums aller Vertragspartner ist kein Hindernis für die Gültigkeit der Vereinbarung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Entscheidung ergangen zu § 19 Abs 1 Z 2 WEG idF vor dem 3.WÄG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109841

Im RIS seit

21.05.1998

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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