RS OGH 1998/4/23 12Os35/98

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Veröffentlicht am 23.04.1998
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Norm

StGB §201 Abs1

Rechtssatz

Hält der Täter ein Küchenmesser gegen den Hals des Tatopfers, so kann darin eine gegen dieses gerichtete Drohung mit gegenwärtiger schwerer Gewalt für Leib oder Leben gelegen sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109974

Dokumentnummer

JJR_19980423_OGH0002_0120OS00035_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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