RS OGH 1998/4/28 10ObS18/98i

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Veröffentlicht am 28.04.1998
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Norm

ASVG §175 Abs1

Rechtssatz

Ist durch eine rechtskräftige Entscheidung im Verwaltungsverfahren bindend ausgesprochen, daß der Versicherte während der ambulanten Behandlung nicht der Teilversicherung in der Unfallversicherung unterlag, so kann der in diesem Zusammenhang stehende Unfall nicht als Arbeitsunfall im Sinn des § 175 Abs 1 ASVG anerkannt werden, weil er sich nicht im Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Tätigkeit ereignet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109886

Dokumentnummer

JJR_19980428_OGH0002_010OBS00018_98I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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