RS OGH 1998/5/4 16Bkd2/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1998
beobachten
merken

Norm

DSt 1990 §1 Abs1
RAO §9
StPO §86 Abs1

Rechtssatz

Ein Verteidiger, der eine Strafanzeige erstattet, ist strafrechtlich durch die Information seines Klienten gedeckt, kann sich aber disziplinär verantwortlich machen, wenn sich bei eingehender Prüfung der Rechtsfrage ergeben hätte, daß kein strafbarer Tatbestand vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 16 Bkd 2/98
    Entscheidungstext OGH 04.05.1998 16 Bkd 2/98

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110388

Dokumentnummer

JJR_19980504_OGH0002_016BKD00002_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten