RS OGH 1998/5/6 2Ob508/96, 3Ob227/04k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.1998
beobachten
merken

Norm

ABGB §726

Rechtssatz

Das außerordentliche Erbrecht des Legatars setzt die gültige Berufung seiner Person zum Vermächtnisnehmer voraus. Formungültige oder widerrufene Vermächtnisse reichen dazu nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109928

Dokumentnummer

JJR_19980506_OGH0002_0020OB00508_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten