Norm
WG Art2 Abs1Rechtssatz
Nur ein Vermerk, durch den ein wesentlicher Wechselbestandteil ins Unklare gesetzt wird, führt zur Ungültigkeit des Wechsels.
Die Klausel, "zahlbar bei Die Erste Österr.Spar-Casse-Bank" ist nicht durch den Sitz "Wien" zu ergänzen, auch wenn sich am Zahlungsort keine Zweigstelle befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110081Dokumentnummer
JJR_19980518_OGH0002_0080OB00123_98S0000_001