Norm
AngG §26Rechtssatz
Die Kündigungsentschädigung des Arbeitnehmers der innerhalb der Fristen des § 25 Abs 1 KO gemäß § 26 Z 2 AngG berechtigt austritt ist - wie bei privilegierter Kündigung durch den Masseverwalter - ohne Rücksicht auf Kündigungstermine oder vertragliche Kündigungsfristen zu berechnen.Die Kündigungsentschädigung des Arbeitnehmers der innerhalb der Fristen des Paragraph 25, Absatz eins, KO gemäß Paragraph 26, Ziffer 2, AngG berechtigt austritt ist - wie bei privilegierter Kündigung durch den Masseverwalter - ohne Rücksicht auf Kündigungstermine oder vertragliche Kündigungsfristen zu berechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110251Dokumentnummer
JJR_19980518_OGH0002_008OBS00003_98V0000_001