RS OGH 1998/5/19 1Ob414/97g

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Veröffentlicht am 19.05.1998
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Norm

ABGB §932 Abs1 I

Rechtssatz

Unterließ der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler die Aufklärung des Käufers über das Reifenalter, wenn eine solche Aufklärung nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich war, hat er gegenüber dem Käufer für den Mangel der erwarteten und stillschweigend bedungenen Fahrzeugausstattung - eine dem Fahrzeugalter entsprechende Bereifung - einzustehen und haftet für den Mangelfolgeschaden infolge positiver Vertragsverletzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110194

Dokumentnummer

JJR_19980519_OGH0002_0010OB00414_97G0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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