Norm
ABGB §932 Abs1 IRechtssatz
Unterließ der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler die Aufklärung des Käufers über das Reifenalter, wenn eine solche Aufklärung nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich war, hat er gegenüber dem Käufer für den Mangel der erwarteten und stillschweigend bedungenen Fahrzeugausstattung - eine dem Fahrzeugalter entsprechende Bereifung - einzustehen und haftet für den Mangelfolgeschaden infolge positiver Vertragsverletzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110194Dokumentnummer
JJR_19980519_OGH0002_0010OB00414_97G0000_004