RS OGH 1998/6/8 8Ob392/97y

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Veröffentlicht am 08.06.1998
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Rechtssatz

Eine infolge Ablaufs der Frist unzulässige Invollzugsetzung der einstweiligen Verfügung ist mittels Rekurses anfechtbar, zumal diese Zustellverfügung weitreichende Rechtswirkungen auslöst - die einstweilige Verfügung wird gegenüber dem Gegner der gefährdeten Partei und dem Drittschuldner wirksam und verbindlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110078

Dokumentnummer

JJR_19980608_OGH0002_0080OB00392_97Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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