- RS0110082">8 Ob 2185/96y
Entscheidungstext OGH 08.06.1998 8 Ob 2185/96y
Veröff: SZ 71/97
- RS0110082">3 Ob 213/98i
nur: Es ist daher vom Prozeßgericht zu prüfen, ob die betroffene Partei (- vor dem Wirksamwerden der Bestellung eines Sachwalters prozessfähig war, d.h. -) die Tragweite des konkreten Rechtsstreites und der von ihr gesetzten Rechtshandlungen erkennen konnte. (T1)
Beisatz: Hier: Zwangsversteigerungsverfahren. (T2)
- RS0110082">4 Ob 329/98f
Auch; nur: Die Zuweisung von Angelegenheiten an den Sachwalter und damit die entsprechende Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Behinderten wirkt nur rechtsgestaltend für die Zukunft. Eine im Verfahren über eine Nichtigkeitsklage hingegen geforderte Beurteilung der Prozessfähigkeit des Behinderten für die Vergangenheit durch das Pflegschaftsgericht verstieße gegen Art 6 MRK, weil durch eine allfällige Nichtigerklärung des Verfahrens in die Rechte des Prozessgegners eingegriffen würde und diesem im Verfahren nach den §§ 236 ff AußStrG keine Parteistellung zukommt. (T3)
- RS0110082">6 Ob 1/99m
Vgl auch; nur T1
- RS0110082">3 Ob 183/99d
Vgl auch; nur T1; Beis wie T2
- RS0110082">1 Ob 6/01s
Entscheidungstext OGH Verstärkter Senat 18.12.2001
1 Ob 6/01s Verstärkter Senat; Auch; Beisatz: Die Bindung an die Feststellung der Prozessunfähigkeit im Sachwalterbestellungsbeschluss besteht nur für die Zukunft, also für die Zeit ab Wirksamkeit der Bestellung des Sachwalters. Für den vor diesem Zeitpunkt liegenden Zeitraum hat das Prozessgericht selbständig zu prüfen, ob eine Partei prozessfähig ist. (T4)
Veröff: SZ 74/200
- RS0110082">10 ObS 214/02x
Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Sofern dies für das Verfahren von Bedeutung ist. (T5)
- RS0110082">7 Ob 252/02p
Vgl auch; Beis wie T4; Beisatz: Eine Bindung des Prozessgerichtes besteht auch dann nicht, wenn das Pflegschaftsgericht im Rahmen eines Verfahrens über die Genehmigung eines Prozessvergleiches (§§ 154 Abs 3, 282 ABGB) die Prozesschancen und im Zuge dessen die Prozessfähigkeit des Betroffenen vor der Sachwalterbestellung prüft. (T6)
- RS0110082">3 Ob 308/00s
Vgl auch; Beis wie T4
- RS0110082">3 Ob 84/06h
Auch; Beis wie T2; Beis wie T4
- RS0110082">9 Ob 49/08h
Auch; Beis wie T4
- RS0110082">10 Ob 64/11a
Entscheidungstext OGH 04.10.2011 10 Ob 64/11a
Auch
- RS0110082">3 Ob 4/12b
Entscheidungstext OGH 22.02.2012 3 Ob 4/12b
Vgl; nur: Die Zuweisung von Angelegenheiten an den Sachwalter und damit die entsprechende Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Behinderten wirkt nur rechtsgestaltend für die Zukunft. (T7)
Beis ähnlich wie T4
- RS0110082">9 Ob 4/12x
Entscheidungstext OGH 22.08.2012 9 Ob 4/12x
Vgl auch; Beis ähnlich wie T4
- RS0110082">10 ObS 11/13k
Entscheidungstext OGH 26.02.2013 10 ObS 11/13k
Vgl auch; Beis wie T4
- RS0110082">6 Ob 147/14g
Entscheidungstext OGH 17.09.2014 6 Ob 147/14g
Auch; Beisatz: Eine bindende Entscheidung über die Beachtlichkeit einer Patientenverfügung kommt im Sachwalterbestellungsverfahren nicht in Betracht., da der Außerstreitrichter nach nunmehr ständiger Rechtsprechung entgegen der von Gitschthaler (JBl 1997, 183 [Entscheidungsanmerkung]) und noch von
9 Ob 82/97t vertretenen Auffassung nicht festzustellen hat, in welchem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt die (Verfahrens-)Unfähigkeit eingetreten ist. (T8)
- RS0110082">1 Ob 84/15g
Entscheidungstext OGH 21.05.2015 1 Ob 84/15g
Auch
- RS0110082">1 Ob 66/18i
nur T7; Beis wie T4; Beisatz: Gleiches gilt für die Geschäftsfähigkeit. (T9)
Beisatz: Erfolgte die Sachwalterbestellung erst zu einem späteren Zeitpunkt als der Abschluss des auf seine Gültigkeit zu prüfenden Rechtsgeschäfts, ist eine Prüfung der maßgeblichen Tatsachen daher auch dann nicht entbehrlich, wenn ein im Bestellungsverfahren eingeholtes Gutachten bereits vor dem Vertragsabschluss erstattet wurde (vgl auch
7 Ob 252/02p; 1 Ob 84/15g). (T10)
- RS0110082">3 Ob 166/17h
Auch; Beis wie T4
- RS0110082">2 Ob 132/17a
Beisatz: Nunmehr §§ 117 ff AußStrG 2005. (T11)
Beis: Dies gilt auch dann, wenn in anderen Fällen entscheidungsnotwendig zu klären ist, ob der Betroffene vor dem Sachwalterbestellungsbeschluss geschäftsfähig (bzw prozessfähig) war. (T12)
Beisatz: Es muss daher – unter Gewährung des rechtlichen Gehörs an den Prozessgegner – erhoben werden, ob und gegebenenfalls ab wann psychische Krankheiten oder geistige Behinderungen vorlagen, die rechtlich Prozessunfähigkeit bewirkten. (T13)
- RS0110082">1 Ob 230/20k
Entscheidungstext OGH 28.01.2021 1 Ob 230/20k
Vgl; Beis wie T4
- RS0110082">6 Ob 126/20b
Vgl
- RS0110082">6 Ob 64/25t
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 04.06.2025 6 Ob 64/25t
vgl; Beisatz: hier: Beschluss über die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung des Prozesshandelns des Erwachsenenvertreters. (T14)