Norm
KommStG 1993 §3Rechtssatz
Das Kommunalsteuergesetz 1993 bedient sich zur Begriffsdefinition des Unternehmers im § 3 Abs 2 KommStG 1993 und zur Umschreibung des Unternehmens im § 3 Abs 1 Satz 1 und Satz 2 KommStG der Formulierungen des § 2 UStG 1972. Daraus läßt sich ableiten, daß die Begriffe in beiden Rechtsbereichen den gleichen Inhalt haben.Das Kommunalsteuergesetz 1993 bedient sich zur Begriffsdefinition des Unternehmers im Paragraph 3, Absatz 2, KommStG 1993 und zur Umschreibung des Unternehmens im Paragraph 3, Absatz eins, Satz 1 und Satz 2 KommStG der Formulierungen des Paragraph 2, UStG 1972. Daraus läßt sich ableiten, daß die Begriffe in beiden Rechtsbereichen den gleichen Inhalt haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110541Dokumentnummer
JJR_19980609_OGH0002_0050OB00009_98D0000_002