RS OGH 2023/2/21 7Ob346/97a; 6Ob119/05a; 10Ob61/08f; 10Ob26/20a; 10Ob23/20k; 10Ob4/23w

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Veröffentlicht am 09.06.1998
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Rechtssatz

Die Rückersatzverpflichtung des Unterhaltsschuldners nach § 22 UVG stellt einen schadenersatzrechtlichen Rückersatzanspruch dar.Die Rückersatzverpflichtung des Unterhaltsschuldners nach Paragraph 22, UVG stellt einen schadenersatzrechtlichen Rückersatzanspruch dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110453

Im RIS seit

09.07.1998

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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