RS OGH 1998/6/9 5Ob149/98t

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Veröffentlicht am 09.06.1998
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Norm

WGG §15b
WGG §22 Abs1 Z2a

Rechtssatz

Die Parteistellung des Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten in einem Verfahren zur Festsetzung des Übergabepreises nach § 22 Abs 1 Z 2a WGG ergibt sich schon allein aus der Möglichkeit des Erwerbs von Wohnungseigentum unter den besonderen Bedingungen des § 15b Abs 3 bis 7 WGG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110132

Dokumentnummer

JJR_19980609_OGH0002_0050OB00149_98T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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