RS OGH 1998/6/9 1Ob17/98a

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Veröffentlicht am 09.06.1998
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Norm

AHG §1 Cd1b
MRG §35

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, dem Vermieter wäre trotz Nichtzahlung des Mietzinses ein Räumungsaufschub bei lebensbedrohender Erkrankung (hier: Schlafapnoe) eines Kindes des Mieters zumutbar, ist zumindest dann nicht vertretbar, wenn nicht versucht wurde, im Rahmen pflegschaftsbehördlicher Maßnahmen das Kind in einem Spital oder einer geeigneten Heimstätte unterzubringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110187

Dokumentnummer

JJR_19980609_OGH0002_0010OB00017_98A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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