RS OGH 1998/6/16 11Os62/98 (11Os63/98)

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Veröffentlicht am 16.06.1998
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Norm

StGB §15 Abs2
StGB §162 Abs1

Rechtssatz

Die Erwirkung einer Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung ist für sich allein, wenn sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluß eines Kaufvertrages steht, keine der Tatausführung unmittelbar vorangehende Handlung im Sinne des § 15 Abs 2 StGB in bezug auf das Vergehen nach § 162 StGB.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 62/98
    Entscheidungstext OGH 16.06.1998 11 Os 62/98

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110293

Dokumentnummer

JJR_19980616_OGH0002_0110OS00062_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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