RS OGH 1998/6/18 16Ok1/98

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Veröffentlicht am 18.06.1998
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Rechtssatz

Unter antragstellenden Unternehmern im Sinn von § 82 Z 2 KartG sind bei Prüfungsanträgen nach § 42b KartG auch unzulässige Prüfungsanträge stellende Konkurrenzunternehmer zu verstehen.Unter antragstellenden Unternehmern im Sinn von Paragraph 82, Ziffer 2, KartG sind bei Prüfungsanträgen nach Paragraph 42 b, KartG auch unzulässige Prüfungsanträge stellende Konkurrenzunternehmer zu verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110368

Dokumentnummer

JJR_19980618_OGH0002_0160OK00001_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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