Norm
ASVG §133 Abs1 Z1Rechtssatz
Gegen § 133 Abs 1 Z 1 ASVG bestehen weder aus den Gesichtspunkten der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes noch des Verstoßes gegen das Legalitätsprinzip verfassungsrechtliche Bedenken.Gegen Paragraph 133, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG bestehen weder aus den Gesichtspunkten der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes noch des Verstoßes gegen das Legalitätsprinzip verfassungsrechtliche Bedenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110224Im RIS seit
23.07.1998Zuletzt aktualisiert am
13.09.2013