Norm
MRG §8 Abs3Rechtssatz
Detektivkosten, die dem Mieter zwecks Überwachung der Arbeiten während seiner Abwesenheit zur Beweissicherung entstanden sind, sind kein nach § 8 Abs 3 MRG zu ersetzender Aufwand.Detektivkosten, die dem Mieter zwecks Überwachung der Arbeiten während seiner Abwesenheit zur Beweissicherung entstanden sind, sind kein nach Paragraph 8, Absatz 3, MRG zu ersetzender Aufwand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110507Dokumentnummer
JJR_19980623_OGH0002_0050OB00096_98Y0000_001