Norm
LiegTeilG §32Rechtssatz
Mit dem Rekurs gemäß § 32 LiegTeilG kann der Liegenschaftseigentümer geltend machen, daß der Anmeldungsbogen nicht den Urkunden, auf die er sich beruft und die ihm angeschlossen sind, entspricht.Mit dem Rekurs gemäß Paragraph 32, LiegTeilG kann der Liegenschaftseigentümer geltend machen, daß der Anmeldungsbogen nicht den Urkunden, auf die er sich beruft und die ihm angeschlossen sind, entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110528Dokumentnummer
JJR_19980623_OGH0002_0050OB00057_98P0000_001