RS OGH 1999/6/15 5Ob57/98p, 5Ob260/98s

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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Norm

LiegTeilG §32
  1. LiegTeilG § 32 heute
  2. LiegTeilG § 32 gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012
  3. LiegTeilG § 32 gültig von 01.01.2009 bis 30.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2008
  4. LiegTeilG § 32 gültig von 11.06.1955 bis 31.12.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1955

Rechtssatz

Mit dem Rekurs gemäß § 32 LiegTeilG kann der Liegenschaftseigentümer geltend machen, daß der Anmeldungsbogen nicht den Urkunden, auf die er sich beruft und die ihm angeschlossen sind, entspricht.Mit dem Rekurs gemäß Paragraph 32, LiegTeilG kann der Liegenschaftseigentümer geltend machen, daß der Anmeldungsbogen nicht den Urkunden, auf die er sich beruft und die ihm angeschlossen sind, entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110528

Dokumentnummer

JJR_19980623_OGH0002_0050OB00057_98P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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