RS OGH 2014/3/25 3Ob19/97h, 1Ob180/98x, 10Ob58/13x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1998
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Norm

ABGB §140 Be
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Krankheitsbedingter Sonderbedarf eines von mehreren Unterhaltsberechtigten führt zwar nicht zur Verminderung der Unterhaltsbemessungsgrundlage, ist aber durch Abzug weiterer Prozentpunkte derart zu berücksichtigen, daß dieser Mehrbedarf proportional auf Verpflichteteten und Berechtigte aufgeteilt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110231

Im RIS seit

24.07.1998

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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