RS OGH 1998/6/30 4Ob165/98p, 16Ok4/08, 4Ob231/12t, 4Ob62/13s, 16Ok1/18k (16Ok2/18g)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1998
beobachten
merken

Norm

EGV Maastricht Art86
KartG 1988 §34
KartG 2005 §4

Rechtssatz

Marktbeherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen in der Lage ist, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem es die Möglichkeit hat, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110205

Im RIS seit

30.07.1998

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten