RS OGH 1998/6/30 4Ob165/98p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1998
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Norm

EGV Maastricht Art86
KartG 1988 §34

Rechtssatz

Die marktbeherrschende Stellung des Unternehmers muß für das mißbräuchliche Verhalten kausal sein. Kausalität ist gegeben, wenn der besondere Handlungsspielraum des marktbeherrschenden Unternehmers das konkrete Marktverhalten ermöglicht oder seine Auswirkungen bestimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110207

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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