RS OGH 2022/10/25 13Os78/98, 14Os93/22s

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Veröffentlicht am 01.07.1998
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Rechtssatz

Nicht die vertragliche Verpflichtung zur Rückzahlung eines einem Dritten eingeräumten Kredites oder die Hingabe von Pfandbestellungsurkunden, vielmehr erst die tatsächliche Inanspruchnahme der Haftung führt den Schaden herbei.

Entscheidungstexte

  • RS0110419">13 Os 78/98
    Entscheidungstext OGH 01.07.1998 13 Os 78/98
  • RS0110419">14 Os 93/22s
    Entscheidungstext OGH 25.10.2022 14 Os 93/22s
    Vgl; Beisatz: Durch den täuschungsbedingten Abschluss eines Versicherungsvertrages (als Versicherungsnehmer) werden erst die Voraussetzungen für die (spätere) Entstehung von Verbindlichkeiten geschaffen; ein effektiver Verlust an Vermögenssubstanz wird noch nicht dadurch bewirkt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110419

Im RIS seit

31.07.1998

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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