Norm
WEG idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2Rechtssatz
Der Antrag auch nur eines Beklagten auf Einräumung von Wohnungseigentum ist ausreichend, auch wenn er nicht allein auf Beklagtenseite steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110520Dokumentnummer
JJR_19980707_OGH0002_0050OB00048_98I0000_002