RS OGH 1998/7/7 5Ob48/98i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1998
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Norm

WEG idF 3.WÄG §2 Abs2 Z2

Rechtssatz

Der Antrag auch nur eines Beklagten auf Einräumung von Wohnungseigentum ist ausreichend, auch wenn er nicht allein auf Beklagtenseite steht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110520

Dokumentnummer

JJR_19980707_OGH0002_0050OB00048_98I0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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