RS OGH 1998/7/7 5Ob10/98a

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Veröffentlicht am 07.07.1998
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Norm

MRG §16 Abs1

Rechtssatz

Die im § 16 Abs 1 MRG aufgezählten Kriterien stehen ohne unterschiedliche Wertung nebeneinander. Im konkreten Einzelfall kann jedoch den einzelnen Kriterien unterschiedliches Gewicht auf Grund des jeweils besonders ausgeformten Sachverhaltes zukommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110523

Dokumentnummer

JJR_19980707_OGH0002_0050OB00010_98A0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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