RS OGH 1998/7/7 5Ob169/98h, 1Ob134/99h, 8Ob3/07k

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Veröffentlicht am 07.07.1998
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Norm

KO §81 Abs3

Rechtssatz

§ 81 Abs 3 KO hat den Zweck, den Beteiligten des Konkursverfahrens, zu denen auch die Aussonderungsberechtigten gehören (zuletzt JBl 1998, 320 mwN), Schutz gegenüber jenen Gefahren zu gewähren, die für sie in typischer Weise mit der Masseverwaltung verbunden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110544

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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