Norm
ABGB §1392 ARechtssatz
Die im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung (in der Regel von einer Bank) gegen Zessionsdeckung gewährten Kredite sind "Rechtsgeschäfte" im Sinn des § 30 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO. Dasselbe muß aber entsprechend gelten, wenn im Rahmen eines Factoringvertrages Zahlungen an den Kunden im Zusammenhang mit der Abtretung von Forderungen geleistet werden. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Factoringvertrag als Kaufvertrag oder als Kreditvertrag anzusehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110408Dokumentnummer
JJR_19980709_OGH0002_0020OB02147_96S0000_001