RS OGH 1998/7/13 7Ob180/98s, 10ObS346/02h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1998
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Norm

ZustG §16 Abs5
ZustG §17 Abs3

Rechtssatz

Die Ergebnislosigkeit von Erhebungen über den Zeitpunkt der Rückkehr zur Abgabestelle wirkt zum Vorteil desjenigen, dem gegenüber die Zustellung nicht wirksam sein soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110551

Dokumentnummer

JJR_19980713_OGH0002_0070OB00180_98S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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