Norm
ABGB §94Rechtssatz
Verfügt der Unterhaltspflichtige über Einkommen, so setzt seine Anspannung voraus, daß die tatsächlich bezogenen Einkünfte in auffälliger Weise hinter den nach den Umständen gerechtfertigten Erwartungen zurückbleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110314Im RIS seit
13.08.1998Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015