Norm
EO §55 Abs1Rechtssatz
Schriftliches Vorbringen einer zur Tagsatzung zur Feststellung der Versteigerungsbedingungen nicht erschienenen Partei ist zu berücksichtigen. Die Fiktion des § 56 EO tritt nicht ein.Schriftliches Vorbringen einer zur Tagsatzung zur Feststellung der Versteigerungsbedingungen nicht erschienenen Partei ist zu berücksichtigen. Die Fiktion des Paragraph 56, EO tritt nicht ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110280Dokumentnummer
JJR_19980715_OGH0002_0030OB00132_98B0000_001