RS OGH 1998/7/16 6Ob195/98i, 7Ob62/16t, 1Ob20/21d

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Veröffentlicht am 16.07.1998
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Norm

ABGB §273

Rechtssatz

Ein allenfalls nur unschlüssiges, aber nicht absurdes Prozessvorbringen allein indiziert noch nicht eine psychische Erkrankung, genausowenig wie beleidigende Äußerungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110325

Im RIS seit

15.08.1998

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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