Norm
ABGB §273Rechtssatz
Ein allenfalls nur unschlüssiges, aber nicht absurdes Prozessvorbringen allein indiziert noch nicht eine psychische Erkrankung, genausowenig wie beleidigende Äußerungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110325Im RIS seit
15.08.1998Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021