RS OGH 1998/7/16 6Ob191/98a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.07.1998
beobachten
merken

Norm

AußStrG idF WGN 1989 §15 Z2
AußStrG idF WGN 1989 §15 Z4
ZPO §503 Z2 C1b
ZPO §503 Z4 E1
  1. ZPO § 503 heute
  2. ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
  1. ZPO § 503 heute
  2. ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Hat das Berufungsgericht Sachanträge aus der Erwägung unerledigt gelassen, daß sie aus materiellrechtlichen Gründen nicht Gegenstand des Verfahrens seien, liegt kein Verstoß gegen Verfahrensgesetze und damit keine (einfache) Mangelhaftigkeit des Verfahrens im Sinne des § 496 Abs 1 Z 1 ZPO vor, vielmehr ist die Unvollständigkeit eine Folge unrichtiger rechtlicher Beurteilung und kann daher gleich den Feststellungsmängeln nach § 496 Abs 1 Z 3 ZPO mit der Rechtsrüge, also jedenfalls auch in der Revision (§ 503 Z 4 ZPO) geltend gemacht werden (4 Ob 509-511/92 = EFSlg 69.904 mwN). Diese Grundsätze haben auch für das Verfahren außer Streitsachen zu gelten.Hat das Berufungsgericht Sachanträge aus der Erwägung unerledigt gelassen, daß sie aus materiellrechtlichen Gründen nicht Gegenstand des Verfahrens seien, liegt kein Verstoß gegen Verfahrensgesetze und damit keine (einfache) Mangelhaftigkeit des Verfahrens im Sinne des Paragraph 496, Absatz eins, Ziffer eins, ZPO vor, vielmehr ist die Unvollständigkeit eine Folge unrichtiger rechtlicher Beurteilung und kann daher gleich den Feststellungsmängeln nach Paragraph 496, Absatz eins, Ziffer 3, ZPO mit der Rechtsrüge, also jedenfalls auch in der Revision (Paragraph 503, Ziffer 4, ZPO) geltend gemacht werden (4 Ob 509-511/92 = EFSlg 69.904 mwN). Diese Grundsätze haben auch für das Verfahren außer Streitsachen zu gelten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110340

Dokumentnummer

JJR_19980716_OGH0002_0060OB00191_98A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten