Norm
ABGB §871 ARechtssatz
Time-Sharing-Vertrag: Im Rahmen der Einräumung des Teilzeitnutzungsrechts wird ein Dauerschuldverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen, das zur Erbringung von Leistungen und Gegenleistungen innerhalb dieses Zeitraumes verpflichtet. Eine solche Vereinbarung kann nach den Regeln über die Irrtumsanfechtung angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110868Dokumentnummer
JJR_19980810_OGH0002_0070OB00120_98T0000_001