Norm
ABGB §823Rechtssatz
Der Erbschaftskläger ist beweispflichtig für seine Erbenposition. Der Beweis des Umstandes, dass die Beklagten jedenfalls nicht erben sollten, reicht für ein Obsiegen im Erbschaftsstreit nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110856Im RIS seit
09.09.1998Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021