Norm
EO §394Rechtssatz
In Bezug auf § 528 Abs 1 Z 3 ZPO besteht zwischen den Kosten des Provisorialverfahrens und den Kosten eines Exekutionsverfahrens oder auch Impugnationsverfahrens kein Unterschied, der eine Verschiedenbehandlung rechtfertigte: In allen Fällen handelt es sich um Verfahrenskosten, über die an sich im jeweiligen Verfahren zu entscheiden ist. Für sämtliche dieser Kosten treffen die Argumente zu, mit denen die Anwendung des § 528 Abs 2 Z 3 ZPO im Verfahren nach § 394 EO begründet wird.In Bezug auf Paragraph 528, Absatz eins, Ziffer 3, ZPO besteht zwischen den Kosten des Provisorialverfahrens und den Kosten eines Exekutionsverfahrens oder auch Impugnationsverfahrens kein Unterschied, der eine Verschiedenbehandlung rechtfertigte: In allen Fällen handelt es sich um Verfahrenskosten, über die an sich im jeweiligen Verfahren zu entscheiden ist. Für sämtliche dieser Kosten treffen die Argumente zu, mit denen die Anwendung des Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 3, ZPO im Verfahren nach Paragraph 394, EO begründet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110664Im RIS seit
11.09.1998Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011