RS OGH 1998/8/12 4Ob199/98p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.08.1998
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Norm

ABGB §862a
  1. ABGB § 862a heute
  2. ABGB § 862a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Allein auf die Existenz eines Vergleichangebotes kommt es ebensowenig an wie auf den Zeitpunkt der Abgabe einer solchen Willenserklärung oder ihres Einlangens bei Gericht, handelt es sich doch bei einem Offert um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die erst mit Zugang an den Vertragspartner wirksam wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110458

Dokumentnummer

JJR_19980812_OGH0002_0040OB00199_98P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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