RS OGH 1998/8/12 4Ob287/97b

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Veröffentlicht am 12.08.1998
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Norm

MedienG §6 ff
UrhG §87 Abs2

Rechtssatz

Daß der Kläger wegen der geltend gemachten Veröffentlichungen kein strafrechtliches Entschädigungsverfahren eingeleitet hat, kann auch nicht zur Nichtigkeit des vorliegenden Zivilverfahrens führen, in dem der verschuldensabhängige Schadenersatzanspruch gemäß § 87 Abs 2 UrhG geltend gemacht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110489

Im RIS seit

11.09.1998

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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