Norm
ABGB §662Rechtssatz
Ist das den Gegenstand des Legats bildende Vermögen bereits mit dem Erbanfall aus der Rechtszuständigkeit der Erbin ausgeschieden und besaß sie es ab damals bis zu dem nach ihrem eigenen Ermessen zu bestimmenden Tag der Übergabe an die Legatarin nur noch nach Art einer fideikommissarischen Substitution, war sie darüber zu testieren auch nicht mehr befugt. Eine Nichtigkeit des Legats wegen Verstoßes gegen die Testierfreiheit kann somit bei diesem Sachverhalt nicht mehr vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110490Dokumentnummer
JJR_19980812_OGH0002_0040OB00194_98B0000_001