RS OGH 1998/8/13 2Ob197/98d

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Veröffentlicht am 13.08.1998
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Norm

ABGB §1175 Aa
ABGB §1175 D

Rechtssatz

Der Gesellschaftsvertrag ist ein multilateraler Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärung aller Vertragspartner zustandekommt. Als solcher bedarf er grundsätzlich der Zustimmung aller am Vertragsabschluß beteiligten Personen. Die Willenserklärungen werden nicht dem einzelnen Vertragspartner gegenüber abgegeben, sondern richten sich an die Gesamtheit der Vertragsteilnehmer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110697

Dokumentnummer

JJR_19980813_OGH0002_0020OB00197_98D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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