Norm
ASGG §46 Abs1Rechtssatz
Der Revisionsrekurs gegen die aus formellen Gründen erfolgte Bestätigung der Zurückweisung der Klage ohne Sachentscheidung durch das Rekursgericht ist gemäß § 47 Abs 2 ASGG auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig.Der Revisionsrekurs gegen die aus formellen Gründen erfolgte Bestätigung der Zurückweisung der Klage ohne Sachentscheidung durch das Rekursgericht ist gemäß Paragraph 47, Absatz 2, ASGG auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 46, Absatz eins, ASGG zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110613Dokumentnummer
JJR_19980818_OGH0002_010OBS00231_98P0000_001